E-Rechnung
wir möchten an unser Informationsschreiben zur E-Rechnung ab 01.01.2025 vom Sommer anknüpfen und Ihnen weitere Informationen geben.
Für die Ausstellung der E-Rechnung werden vermutlich alle betroffenen Unternehmer bereits über die eigenen Softwareanbieter für die Rechnungsstellung über den Ablauf informiert und auf dem laufenden Stand gehalten worden sein.
Die Verpflichtung zur Ausstellung besteht ab 01.01.2025, sofern die Vorjahres-Umsätze über 800.000,00 € liegen.
Die Vereinfachung, E-Rechnungen nicht ausstellen zu müssen, wenn die Umsatzgrenze nicht überschritten ist, gilt als Übergangsregelung für zwei Jahren.
Ab 01.01.2027 ist die Ausstellung der E-Rechnung für alle Unternehmer Pflicht.
Ende Oktober wurde nun das bindende BMF-Schreiben zur E-Rechnung veröffentlicht.
Konkret ist jetzt für alle Unternehmer hinsichtlich des Empfangs von elektronischen Rechnungen etc. ab 01.01.2025 zu handeln, da der Empfang der E-Rechnungen von jedem Unternehmer sichergestellt werden muss und es hierfür keine Übergangsregelung gibt.
Diese Rechnungen in XML- oder Zugferd-Format müssen über eine entsprechende Software empfangen werden, die die Daten lesen und revisionssicher archivieren kann.
Unsere Agenda-Software bietet ein solches Softwaretool ab 3,00 € monatlich an, das wir Ihnen zur Verfügung stellen können. Es gibt aber am Softwaremarkt auch noch einige andere Anbieter, die frei gewählt werden können.
Bei bisher bereits von uns digital über die Cloud geführten Buchhaltungen wird dieses Tool automatisch eingerichtet und steht zum Jahreswechsel zur Verfügung.
Wichtig: Sofern Sie Ihre Buchhaltung noch in Papierform führen, teilen Sie uns bitte mit, ob Sie unsere Software für den Empfang von E-Rechnungen oder einen anderen Anbieter nutzen möchten.
Bitte sprechen Sie diesbezüglich mit uns. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.